Rechtsanwaltskanzlei Finster

E r b r e c h t  und  V o r s o r g e

Rechtstipp Nr. 1

Eine Verwandte ist verstorben und hat ein Haus hinterlassen – was ist jetzt zu tun?

Die Beerdigung ist vorüber, es kehrt Ruhe ein und nun stellt sich trotz aller Trauer die Frage: wie geht es mit dem Haus und sonstigen Nachlass der Verwandten weiter? 

In vielen Familien wird über diese Dinge im Vorfeld wenig gesprochen. 

Gibt es ein Testament? Wenn die Verstorbene es entweder beim Notar gemacht hat oder zwar von Hand geschrieben, aber in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben, werden die nächsten Angehörigen  von dort Nachricht erhalten – das kann allerdings etwas dauern. Der Anwalt unterstützt Sie, wenn Sie lieber früher nachfragen möchten, um Klarheit zu bekommen. 

Ein Testament, das zuhause aufbewahrt und gefunden wird, muss der Finder zunächst beim Nachlassgericht abgeben, damit es eröffnet werden kann. Es besteht sogar die rechtliche Verpflichtung, dies zu tun. 

Liegt gar keine letztwillige Regelung der Verstorbenen vor,  tritt die gesetzliche Erbfolge ein. 

Von sich aus wird das Nachlassgericht in diesem Fall nicht tätig werden. Die Angehörigen müssen sich beim Nachlassgericht melden und einen Erbschein beantragen, der benötigt wird, um die Erben als neue Eigentümer des Hauses in das Grundbuch einzutragen.

Als Erben kommen zunächst die Abkömmlinge in Betracht, d.h. Kinder oder Enkel, falls vorhanden. 

Außerdem der Ehegatte oder der eingetragene gleichgeschlechtliche Partner, falls dieser noch lebt. 

Bei unverheirateten oder verwitweten, kinderlosen Personen sind die gesetzlichen Erben deren Eltern, falls noch am Leben, ansonsten die Geschwister oder deren Kinder. Falls es solche ebenfalls nicht gibt, folgen Cousins, Cousinen bzw.  deren Abkömmlinge. 


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